Donnerstag, 14.01.2021

Die PoC-Antigen-Schnelltests im Gutspark

Die Corona-Verordnung sieht seit Dezember 2020 eine Testpflicht in Pflegeeinrichtungen vor, d.h. alle Besucher dürfen die Einrichtung nur noch mit einem negativen Coronatest betreten, dieser darf nicht älter als 72 Stunden sein. Auch alle MitarbeiterInnen werden seitdem zwei Mal die Woche durch einen PoC-Antigen-Schnelltest geprüft. Außerdem stehen allen MitarbeiterInnen nun FFP2-Masken zur Verfügung.

Mitte Dezember wurden einige unserer Pflegefachkräfte in der Durchführung der Schnelltests geschult. Seitdem setzen wir unser Konzept erfolgreich um.

Die Verfügbarkeit dieser Tests bietet uns auf der einen Seite die Möglichkeit, schneller Infektionen zu erkennen und zu entsprechend zu handeln, andererseits binden sie auch sehr viel Personal.

Neben den Mitarbeitern und Bewohnern werden nämlich auch Angehörige, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und andere externe Besucher und Beschäftigte getestet.

Unsere Pflegedienstleitung Frau Frankenstein übernimmt einen Großteil dieser Arbeiten und ist für ihr großes Engagement und ihre freundliche Gelassenheit positiv hervorzuheben.

Wir hoffen alle, dass sich die Lage bald etwas entspannt und vielleicht doch noch innovative Langzeitlösungen gefunden werden. Vielleicht wird ja die Impfung einen Teil dazu beitragen.

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